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Familienhospizkarenz

Evaluierung der erlassenen gesetzlichen Regelungen


Die Familienhospizkarenz wurde mit 1. Juli 2002 eingeführt und schafft die Möglichkeit, für die Sterbebegleitung Angehöriger bzw. die Betreuung schwerst erkrankter Kinder bis zu 6 Monate frei zu bekommen. Im Sommer des Vorjahres hat das BMWA das Soziale Förderungs- und Forschungsinstitut (SOFFI) in Innsbruck mit der Evaluierung der dazu erlassenen gesetzlichen Regelungen beauftragt. Die Studie wurde im August 2005 von BM Dr. Martin Bartenstein und BM Ursula Haubner in Wien präsentiert.





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Neben einer arbeitsrechtlichen Bewertung (in Kooperation mit der Wirtschaftskanzlei Binder&Grösswang), umfangreichen quantitativen Analysen und Evaluierungen von „harten“ Sozialversicherungsdaten, Finanzierungsströmen von Fondsmitteln und Befragungsergebnissen wurde auch ein intensiver qualitativer Zugang zu den Betroffenen gesucht.

50 Österreichweit durchgeführte persönliche Intensivinterviews schufen dem brisanten Thema der Sterbebegleitung und der Begleitung schwerst erkrankter Kinder einen angemessenen Rahmen für eine anspruchsvolle Dokumentation.

Die Durchführung dieses anspruchsvollen Projekts und die sensible Gesamtdarstellung der Familienhospizkarenz als Querschnittsmaterie erscheint damit in besonderer Weise gelungen.

Linktipps:
Kurzfassung der Studie (pdf, 219 kB)
Pressemeldung:
"Bartenstein: Familienhospizkarenz bewährt sich"

Wirtschaftskanzlei Binder&Grösswang






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